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5 years ago
p3k dots

Unsplash, Pixabay und Co: Die trügerische Sicherheit von lizenzfreien Fotos aus dem Internet.

Der Unterlassungsanspruch besteht verschuldensunabhängig. Daher ist es egal, ob der Nutzer des Fotos vorsätzlich oder fahrlässig die Rechte des Urhebers verletzt hat, es kommt einzig darauf an, ob er die Erlaubnis des Urhebers hatte oder nicht. Im Beispielsfall hatte er keine Erlaubnis und schaut damit in die Röhre. Der Versuch die entstandenen Kosten bei der Plattform geltend zu machen, dürfte dazu fast immer scheitern, denn diese schließen in der Regel die eigene Haftung in den Nutzungsbedingungen aus.