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Zwei- bis Drei-Klassen-Justiz in Österreich?

(…) so wird in Bezug auf die sog. „clamorosen“ Fälle – ein Austriazismus, der hier Fälle mit großer politischer und gesellschaftlicher Brisanz bezeichnet – u.a. das Bestehen einer „Zwei-Klassen“-Justiz in Österreich konstatiert, bei der für prominente Beschuldigte andere Verfahrensregeln als für Normalbürger gelten würden. Dabei hänge eine Anklage letztlich auch von Entscheidungen der (politischen) Weisungsspitze im Justizministerium ab. Die Vermengung von judiziellen und politischen Elementen führe zu Transparenzproblemen sowie zu einem „Rechtsgrundlagennebel“ und einem „Verantwortungsnebel“.

Sind Angehörige des Justizministeriums betroffen, könne es sogar zu einer „Drei-Klassen“-Justiz kommen, in deren Rahmen das Ziel schon vorab feststehe und dann eine rechtliche Begründung gesucht werde, um dieses Ziel zu erreichen.